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Die Einweihung

Das Konzept

(PDF-Download 2,3 MB)

Die Rundreitwege

(Stand: 10.10.2009)

Wichtig für Reiter

Mehr Infos:

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Das Regionale Reitwegenetz der "Schusteracht"

Mit der offiziellen Eröffnung und Inbetriebnahme des regionalen Reitwegenetzes der „Schusteracht“-Region am Sonnabend, 10. Oktober 2009 ab 14.00 Uhr, geht eine lange Geschichte (vorläufig) zu Ende. Dann liegen - je nach Betrachtungsweise - mindestens acht Jahre der Planung mit einer Vielzahl von Gesprächen und Verhandlungen, hunderten Stunden ehrenamtlichen Engagements und ungezählte Sitzungen von Arbeitskreisen, Gemeindevertretungen und Grundeigentümerrunden hinter allen Beteiligten.

Am vorläufigen Ende stand ein Umsetzungskonzept, das alle Überlegungen auf den Punkt und zur „Entscheidungsreife“ gebracht hat, so dass die Mitglieder der Stadt- und Gemeindevertretungen letztlich die Hand heben und Gelder für die Errichtung des Wegenetzes bereitstellen konnten. Hilfreich dabei war auch die Förderung von Land und EU bei der Planung und Umsetzung des Konzepts, die jetzt geschafft ist.

Das Wegenetz im Überblick

Das Gesamtnetz besteht aus 6 Rundreitwegen und den notwendigen Verbindungsrouten. Es umfasst eine Streckenlänge von insgesamt ca. 90 km. Zum Zeitpunkt der offizielen Einweihung am 10.10.2009 werden allerdings zunächst "nur" etwa 73 km frei gegeben, die etwa zur Hälfte auf privatem Grund verlaufen.

Einen positiven Abschluss der Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt Schwentinental und einem der größten Grundeigentümer und Waldbesitzer der Region vorausgesetzt, soll das Netz zur Saison 2010 durch den Rundreitweg R-5 im Norden der Region vervollständigt werden.

Auch eine "richtige" Reitwegekarte sowie ausgebaute Einstiegsplätze mit Anbindebalken und Informationstafeln sollen im Jahr 2010 dazukommen.

 


Die Planung und Errichtung des regionalen Reitwegenetzes der Schusteracht ® wird im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) mit Mitteln der Europäischen Union - Europäischer Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - und des Landes Schleswig-Holstein gefördert.