Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern

Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

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Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze,
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.

Rechtsgrundlage

§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Dührkoop, Anja

Team für Projektbetreuung

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