Anmeldung der Eheschließung

Sie möchten heiraten und haben schon einen Termin ins Auge gefasst?

Dann setzen Sie sich  mit uns in Verbindung! Terminreservierungen nehmen wir bereits ab dem 01.06. des Vorjahres entgegen. Aber auch für Kurzentschlossene werden wir natürlich immer einen Termin finden.

Doch ohne Formalitäten geht es leider nicht!

Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.

Diesen ersten Besuch im Standesamt können Sie allerdings frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem Heiratstermin erledigen, da die hiermit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit nur für ein halbes Jahr gültig ist.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns, damit auch genügend Zeit vorhanden ist, um nicht nur die Formalitäten zu erledigen, sondern auch den Rahmen Ihrer Eheschließung besprechen zu können.

Grundsätzlich sollten beide Eheschließenden persönlich zur Anmeldung kommen. Im Falle einer Verhinderung ist jedoch eine Bevollmächtigung des Partners möglich. Den erforderlichen Vordruck finden Sie auf dieser Homepage.

Wohnen Sie nicht in unserem Amtsbereich, möchten aber trotzdem bei uns heiraten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Dieses wird Ihre Anmeldung aufnehmen und alle Unterlagen an uns übersenden. Dieses gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.

Wir informieren Sie auf Anfrage gerne.

Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren sind und noch nicht verheiratet waren:

von beiden Verlobten:

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen,

Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

(Achtung: eine alte Geburts- oder Abstammungsurkunde ist nicht ausreichend)

  • Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes,

(sofern Sie in unserem Amtsbereich wohnen, muss dieses nicht vorher von Ihnen besorgt werden, da wir dieses für Sie erledigen können)

  • Personalausweis oder Reisepass,
     

wenn Sie bereits verheiratet waren zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk,

Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches diese Ehe beurkundet hat.

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe,
  • oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners,
  • bei verwitweten Verlobten: Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
     

wenn Sie gemeinsame Kinder haben für jedes Kind zusätzlich:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus den Geburtenregister,
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft,
  • Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge, falls vorhanden. 
     

Wenn mindestens einer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, im Ausland geboren wurde oder im Ausland geschieden wurde, sind unter Umständen weitere Dokumente erforderlich.

 

Prüfung der Ehefähigkeit/Eheschließung                                                         50,00 €

Eheschließung mit Auslandsbezug                                                                  80,00 €

Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten                                                   100,00 €

 

Eheschließung außerhalb des Amtes (Außentrauorte)

während der Dienstzeiten                                                                               150,00 €

außerhalb der Dienstzeiten                                                                            200,00 €

1 Eheurkunde                                                                                                    15,00 €

2 Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt:                                12,00 €

 

Stammbuch nach Wahl, zwischen 20,00 € - 35,00 €                                                                             

 

-nicht abschließend, weitere Gebühren bei Sonderfällen möglich-

Ihr/e Anprechpartner/in

  • Vanessa Kuschnereit
  • 04342 8866-103
  • 04342 8866-109
  • E-Mail senden