Schiedswesen

Schiedspersonen können schlichten, aber nicht richten.

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kos-tengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

Geschlichtet werden die meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) wie z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten und bestimme Strafsachen wie z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses.

Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können Schiedsleute den Beteiligten eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

 

Schiedspersonen im Amt Preetz-Land

Bezirk Preetz-Land I

mit den Gemeinden Kühren, Lehmkuhlen, Pohnsdorf, Rastorf, Schellhorn und Wahlstorf

  • Dr. Wolfgang Felsing
  • 04342 84333

Bezirk Preetz-Land II

mit den Gemeinden Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Löptin, Nettelsee, Postfeld und Warnau

  • Veronika Hofterheide
  • 04302 9640862

Ihr/e Ansprechpartner/in im Amt Preetz-Land