Wichtige Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
da es des Öfteren Nachfragen zu dem Thema „Ausstellung von Ausweisdokumenten nur gegen Vorlage einer Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde“ gab, möchten wir uns noch einmal auf diesem Wege an Sie wenden.
Lt. § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz und § 6 Abs. 2 Passgesetz ist der Antragsteller eines Ausweisdokumentes dazu verpflichtet, Nachweise zur Feststellung seiner Person zu erbringen. Als Sachbearbeiter*innen im Einwohnermeldeamt müssen wir prüfen, ob Ihre Namen im Melderegister korrekt und vollständig hinterlegt sind, um Ihr neues Ausweisdokument richtig auszustellen zu können.
Viele von Ihnen besitzen ein Familienstammbuch, in dem alle diese benötigten Urkunden eingeheftet sind. Bitte bringen Sie dieses einfach bei Ihrem nächsten Besuch, bei dem Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen wollen, mit. Das Überprüfen Ihrer Namensdaten und der Eintrag ins Geburtenregister, der hierzu notwendig ist, dauert nur wenige Minuten.
Denken Sie bitte auch an ein aktuelles biometrisches Passfoto und an Ihren aktuellen Personalausweis ggf. an Ihren aktuellen Reisepass.
Das biometrische Passfoto muss den Vorgaben des Bundesministerium des Inneren entsprechen. Dazu stellen wir Ihnen an dieser Stelle einen Link zur Foto-Mustertafel des Bundesinnenministeriums sowie die offizielle Passbildschablone (PDF) der Bundesdruckerei zur Verfügung. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass Passfotos, auf denen die abgebildete Person einen Pullover mit aufgestellter Kapuze trägt, nicht verwendet werden können, da der Hintergrund im Foto dann nicht mehr einfarbig ist.
Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch hier im Einwohnermeldeamt während unserer Öffnungszeiten!
Ihr Team für Bürgerdienste
Wartenberg, Nadine
- Nadine Wartenberg
- 04342 8866-101
- 04342 8866-109
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Kerl, Vanessa
- Vanessa Kerl
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