Das Einwohnermeldeamt informiert:

Veränderte Lieferzeiten für Ausweisdokumente aufgrund der Feiertage zum Jahresende

Hinweis: Diese Daten gelten nur für Expresspässe!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bald ist Weihnachten – und durch die Feiertage ergeben sich veränderte Lieferzeiten für Ausweisdokumente. Ich möchte Sie hiermit auf die Verschiebungen rund um das Fest und den Jahreswechsel aufmerksam machen.

Produktion während der Weihnachtszeit

Die Bundedruckerei produziert auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Personalausweise und Reisepässe.

Zustellung von Personalausweisen und Reisepässen

Der Versanddienstleister liefert an den Feiertagen keine Bestellungen aus. Wir erhalten Ihre beantragten Ausweisdokumente an den darauffolgenden Werktagen (Personalausweise: 2 – 4 Wochen / Reisepässe: 4 – 8 Wochen Lieferzeit)

Bestellung von Expresspässen

Durch die Feiertage kommt es bei den Bestell- und Lieferzeiten von Expresspässen zu Verschiebungen, die in der obenstehenden Grafik der Bundesdruckerei dargestellt sind.

Sollten Sie zum Jahresende also eine Reise planen, prüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und berücksichtigen Sie die veränderten Lieferzeiten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Einwohnermeldeamt!

Ihr Team für Bürgerdienste
Nadine Wartenberg
Tel. 04342 / 8866 - 101

Kinderreisepässe nur noch bis zum Jahresende 2023

Liebe Familien,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir für Ihre Kinder bis zum 12. Lebensjahr nur noch bis zum 31. Dezember 2023, Kinderreisepässe ausstellen können. Dies wurde auch kürzlich in der Presse veröffentlicht.

Die Begründung des Bundes liegt hier in der für Sie aufwendigen jährlichen Ausweisbeantragung, bei der Sie aufgrund der erforderlichen Identifizierung, stets nur persönlich mit Ihrem Kind die Beantragung vornehmen können. Außerdem ist die Anerkennung des Kinderreisepasses in den Staaten weltweit nicht mehr uneingeschränkt gegeben, insbesondere verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe werden von einer Anzahl von Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert. Deswegen hat der Gesetzgeber reagiert und den Kinderreisepass abgeschafft. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Lieferzeiten beachten!

Ab dem 1. Januar 2024 können Sie für Ihre Kinder einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Hier bitte ich Sie, unbedingt auf die Lieferzeit bei einem Reisepass von ca. 4 bis 8 Wochen und bei einem Personalausweis von 2 bis 4 Wochen zu achten. Ich empfehle Ihnen, sich vorab zu informieren, welches Ausweisdokument für Ihre geplante Reise erforderlich ist, dazu schauen Sie gerne auf die Internetseite des Auswertigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de.

Was Sie für die Beantragung der Ausweisdokumente beachten müssen, können Sie auf dieser Internetseite (Startseite) im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH) finden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Sie bitte die Geburtsurkunde der beantragenden Person vorlegen.

Ich freue mich auf Ihren Besuch im Einwohnermeldeamt

Nadine Wartenberg
Team für Bürgerdienste
Telefon 04342 / 8866 - 101

Änderung der Gebühr für die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen ab dem 01.09.2023

Die Kfz.-Zulassungsstelle des Kreises Plön teilt mit: Die Gebühr für eine Außerbetriebsetzung beträgt ab 01.09.2023 nicht mehr 6,90 € sondern 15,90 € (zzgl. 0,60€ KBA-Gebühr und eventuell 2,60€ Reservierungsgebühr / ggf. 0,30 € Klebesiegel).

Für die Bürger im Amt Preetz-Land bedeutet das, dass eine Abmeldung ohne Kennzeichenreservierung ab heute 16,50 EUR (vorher 7,50 EUR) kostet, mit Reservierung 19,10 EUR (vorher 10,10 EUR).

Rechtsgrundlage

  • §§ 10,11, 14, 15, Anlagen 4, 5 und 8 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Wichtige Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da es des Öfteren Nachfragen zu dem Thema „Ausstellung von Ausweisdokumenten nur gegen Vorlage einer Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde“ gab, möchten wir uns noch einmal auf diesem Wege an Sie wenden.

Lt. § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz und § 6 Abs. 2 Passgesetz ist der Antragsteller eines Ausweisdokumentes dazu verpflichtet, Nachweise zur Feststellung seiner Person zu erbringen. Als Sachbearbeiter*innen im Einwohnermeldeamt müssen wir prüfen, ob Ihre Namen im Melderegister korrekt und vollständig hinterlegt sind, um Ihr neues Ausweisdokument richtig auszustellen zu können.

Viele von Ihnen besitzen ein Familienstammbuchin dem alle diese benötigten Urkunden eingeheftet sind. Bitte bringen Sie dieses einfach bei Ihrem nächsten Besuch, bei dem Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen wollen, mit. Das Überprüfen Ihrer Namensdaten und der Eintrag ins Geburtenregister, der hierzu notwendig ist, dauert nur wenige Minuten.

Denken Sie bitte auch an ein aktuelles biometrisches Passfoto und an Ihren aktuellen Personalausweis ggf. an Ihren aktuellen Reisepass.

Das biometrische Passfoto muss den Vorgaben des Bundesministerium des Inneren entsprechen. Dazu stellen wir Ihnen an dieser Stelle einen Link zur Foto-Mustertafel des Bundesinnenministeriums sowie die offizielle  Passbildschablone (PDF) der Bundesdruckerei zur Verfügung. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass Passfotos, auf denen die abgebildete Person einen Pullover mit aufgestellter Kapuze trägt, nicht verwendet werden können, da der Hintergrund im Foto dann nicht mehr einfarbig ist.

Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch hier im Einwohnermeldeamt während unserer Öffnungszeiten!

Ihr Team für Bürgerdienste