Fundsachenverzeichnis

Grafik: www.wikipedia.de

Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. 

Hier finden Sie ein Verzeichnis über die momentan vorliegenden Fundsachen:

Fundsache

Gefunden am:

Fundort

Schlüsselbund (blaues Band)

14.07.2023

Wahlstorf, Parkplatz Herrenhaus

iPhone

28.01.2023

Kühren, Dorfstraße

Ihr/e Ansprechpartner/in