Fundsachenverzeichnis
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Hier finden Sie ein Verzeichnis über die momentan vorliegenden Fundsachen:
Fundsache |
Gefunden am: |
Fundort |
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Autoschlüssel (Volvo) |
30.03.2024 |
Wahlstorf, Sandweg Nähe Gläserkoppel |
Schlüsselbund (blaues Band) |
14.07.2023 |
Wahlstorf, Parkplatz Herrenhaus |
iPhone |
28.01.2023 |
Kühren, Dorfstraße |
Ihr/e Ansprechpartner/in
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Bajrami, FllanzaAm Berg 2 , 24211 Schellhorn
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- Fllanza Bajrami
- 04342 8866-6 (unverändert)
- 0170 4666905
- 04342 8866-109
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