Abwasserbeseitigung

Grundstücke, die an eine zentrale Ortsentwässerung angeschlossen sind, liefern ihr Abwasser an eine kommunal betriebene Gebietskläranlage vor Ort. Die Weiterbehandlung dieser Klärschlämme erfolgt in der zentralen Fäkalschlammbehandlungsanlage in Kühren. Hier wird auch der Klärschlamm aus den dezentralen Kleinkläranlagen aufbereitet. Bislang konnte dieser nach der Aufbereitung problemlos einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden. Dies gestaltet sich aufgrund verschärfter EU-Richtlinen zunehmend schwieriger. In den nächsten Jahren sind hier vermutlich einige Veränderungen der Entsorgungswege zu erwarten.

Im Formularbereich finden Sie die Vordrucke für den Entwässerungsantrag und die Anmeldung eines Gartenwasserzählers.

Achtung! Für die Gemeinde Pohnsdorf müssen zwei Entwässerungsanträge gestellt werden.
Für Niederschlagswasser wird der Entwässerungsantrag beim Amt Preetz-Land und für Schmutzwasser wird der Entwässerungsantrag beim Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land gestellt. (www.azv-preetz.de)

Bei Störungen der Pumpstationen oder der Gebietskläranlage finden hier den richtigen Ansprechpartner.

Regelabfuhr der Kleinkläranlagen

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Barmissen im September des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Boksee im September des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Bothkamp im September des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Großbarkau im September des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Honigsee im September des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Kirchbarkau im Oktober des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Klein Barkau im Oktober des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Kühren im September/Anfang Oktober des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Lehmkuhlen im Dezember des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Löptin im September des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Nettelsee im Januar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Pohnsdorf im Januar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Postfeld im Januar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Rastorf im Januar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Schellhorn im Januar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Wahlstorf im Februar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.

Die turnusmäßige Abfuhr der Kleinkläranlagen findet in der Gemeinde Warnau im Februar des jeweiligen Jahres statt. Diese ist für Sie die kostengünstigste Möglichkeit der Entleerung Ihrer Kleinkläranlage.

Einzelanfahrten, die außerhalb des o. g. Regelabfuhrmonats stattfinden, verursachen einen höheren Entsorgungsaufwand, der schlussendlich als Bedarfsabfuhr mit Ihnen abgerechnet wird. Eine rechtzeitige Information von Ihnen oder Ihrer Wartungsfirma über das Abfuhrerfordernis liegt somit in Ihrem eigenen Interesse.